Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfasst neben dem klassischen (Bau-) Werkvertragsrecht auch öffentlich-rechtliche Aspekte; also neben dem Auftrag an den Handwerker auch die Frage, ob das geplante Bauvorhaben in der Form und in der Ausführung und an der Stelle überhaupt zulässig ist. Dabei können auch Probleme auftreten, die ein Handwerker gar nicht erkennt, der Bauherr erst recht nicht. Für einen reibungslosen Bauablauf ist daher eine rechtliche Beratung oft schon vor der Auftragserteilung sinnvoll.